Instandhaltung von Notlichtzentralen
Haben Sie schon einen Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen?
Unsere Notlichtzentralen sind mit wartungsfreien Batterien ausgerüstet. Der Betreiber des Gebäudes ist gesetzlich verpflichtet, die Notlichtzentrale warten zu lassen. Dies ist in der ÖVE/ÖNORM E8002 und in den TRVB E102 Richtlinien verankert und beschrieben.
Einige Vorteile bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit uns:
•Batterien werden fachgerecht und gemäss Batteriehersteller gewartet.
•Betriebsdauertest der Anlage gemäss Vorschriften
•Messung der Ladespannung der einzelnen Blöcke/Zellen
•Alle gesetzlich geforderte Dokumente werden erstellt. (Diese Dokumente erhalten sie nach der •Wartung und zusätzlich werden diese bei uns archiviert)
•Die Notlichtzentrale wird gemäss Richtlinien, Vorschriften und Angaben der Hersteller getestet und gewartet.
•Lebensdauer des Batteriesatzes wird gesteigert durch korrekte Wartung der einzelnen Batterien / Zellen.
•Kontrolle des Ladestroms und der Ladestromregelung
•Funktionsprüfung der Ektronik an den Geräten
•Mechanische Prüfung an den Geräten
•Sichtkontrolle der elektrischen Einbauten und der Batterien bei den Systemen
•Netz-/Notlicht-Umschaltfunktion des Systems
•und vieles mehr ...